1. Check-In
Die Patientenaufnahme registriert Sie als Neupatientin und vermittelt Ihnen einen telefonischen Check-In Termin. Dieser Termin dient dazu, Ihre Kontaktdaten zu erfassen sowie die kommenden Termine und die Diagnostik vorzubereiten.

2. Diagnostik
Zur objektiven Einschätzung Ihrer Beschwerden können im Anschluss diagnostische Verfahren genutzt werden, um festzustellen wie ausgeprägt Ihr psychisches Leiden ist. Hierzu bieten wir standardisierte Fragebögen.

3. Sprechstunde
Während eines persönlichen Sprechstundentermins mit Ihrer Psychotherapeutin kann eine Rückmeldung zur Diagnostik und eine erste Einschätzung der Symptomatik und der Behandlungsmöglichkeiten in und außerhalb der Praxis erfolgen.

4. Therapieantrag
Für gesetzlich und privat Versicherte besteht ein Antragsverfahren auf Kostenübernahme der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse, dessen Dauer bei der Behandlungsaufnahme berücksichtigt werden muss. Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten gesetzlich Versicherte in der Praxis, Privatpatienten von Ihrer Beihilfestelle und/oder der Versicherung.

5. Therapieplatz
Nach max. drei Sprechstundenterminen wird über die geeignete Hilfe und die Verfügbarkeit von Therapieplätzen entschieden werden. Die Reservierung eines Therapieplatzes ist von der Behandlungsbedürftigkeit der Diagnose, der Bewilligung des Antrags durch die Krankenkasse sowie von Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit abhängig.

6. Therapiebeginn
Eine Psychotherapie kann erst nach Durchführung der Sprechstunden und von zwei Probesitzungen sowie nach Eingang der schriftlichen Bewilligung durch die Krankenkasse beginnen. Zwischen der ersten Kontaktaufnahme und dem eigentlichen Beginn der Therapie kann eine längere Wartezeit bestehen.

7. Therapieverfahren
Die Praxis bietet Verhaltenstherapie als zentrales Behandlungsverfahren an, welches durch Interventionen anderer Therapieschulen und Methoden der sogenannten Dritten Welle ergänzt werden kann. Die Therapie kann nach Verfügbarkeit auch im Rahmen der Videosprechstunde stattfinden.

8. Therapieverlauf
Eine erfolgreiche Therapie setzt die Einigung über Therapieziele und Therapietermine voraus. In der Regel finden die Sitzungen einmal, bei einer Intensivtherapie zweimal wöchentlich statt. Nach der Interventionsphase kann die Frequenz der Sitzungen reduziert werden. Die Interventionsphase nimmt mehr Zeit und Energie in Anspruch als die Phase der Stabilisierung und Prävention.

9. Therapiedauer
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Die Gesamtdauer einer Verhaltenstherapie kann individuell variieren. Eine Kurzzeittherapie beinhaltet zwei Bewilligungsschritte mit je 12 Therapiesitzungen und erstreckt sich über etwa drei bis 12 Monate. Eine Langzeittherapie umfasst insgesamt 60 bis maximal 80 Sitzungen und dauert entsprechend länger.